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Vorläufige Entgelte für die Netznutzung – ohne Leistungsmessung - gültig ab: 01.01.2025
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Entgelte für die Netznutzung – ohne Leistungsmessung - gültig ab: 01.01.2024
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Entgelte für die Netznutzung – ohne Leistungsmessung - gültig ab: 01.01.2023
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Die BNetzA hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht. Die Preisermittlung und –veröffentlichung für MeMi Strom erfolgt seit Januar 2016 vom BDEW.
Die Stadtwerke Senftenberg GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformates sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11. Juli 2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11 b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählerwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.