Grundversorger STROM nach § 36 (2) EnWG
Die Stadtwerke Senftenberg beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden* im dargestellten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung. Auf dieser Grundlage wurde die Stadtwerke Senftenberg GmbH vom Stromnetzbetreiber für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt.
Das Netzgebiet als Grundversorger umfasst die Stadt Senftenberg mit den Ortsteilen Sedlitz, Hosena, Brieske, Peickwitz, Niemtsch und Großkoschen.
* Bei Haushaltskunden handelt es sich um Letztverbraucher die den Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den eigenen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
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Anlage zu Allg. Preise Grundversorgung Strom - gültig ab: 01.01.2025
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Allgemeine Preise Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024 - gültig ab: 07.12.2023
Allgemeine Preise Ersatzversorgung Strom ab 15.04.2023 - gültig ab: 15.04.2023
Allgemeine Preise Ersatzversorgung Strom - gültig ab: 01.02.2023
Allgemeine Preise Ersatzversorgung Strom - gültig ab: 01.01.2023
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