Veröffentlichungspflichten Strom
Transparenz im Strommarkt: Ihre Einsicht in die Veröffentlichungspflichten.
Erfahren Sie mehr über die Veröffentlichungspflichten im Bereich Strom und wie sie für Transparenz und Vertrauen sorgen. Unsere Übersicht erklärt, welche Informationen Netzbetreiber bereitstellen müssen und wie diese Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über Ihre Energieversorgung zu treffen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die bereitgestellten Daten zu Ihrem Vorteil.
Veröffentlichungspflichten nach StromNZV - 2024
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) für 2024.
Veröffentlichungspflichten nach StromNZV - 2023
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) für 2023.
Historie Veröffentlichungspflichten nach StromNZV
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) historisch für die vergangenen Jahre.
Veröffentlichungspflichten nach EnWG - 2024
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach EnWG für 2024.
- Strukturklassen nach § 23c EnWG - gültig ab: 01.01.2024
PDF | 133,5 KB
- Hochlastzeitfenster für 2025 - gültig ab: 01.01.2024
PDF | 449,5 KB
Veröffentlichungspflichten nach EnWG - 2023
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach EnWG für 2023.
- Hochlastzeitfenster für 2024 - gültig ab: 01.01.2023
PDF | 447,7 KB
- Strukturklassen nach § 23c EnWG - gültig ab: 01.01.2023
PDF | 298,3 KB
Historie Veröffentlichungspflichten nach EnWG
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach EnWG historisch für die vergangenen Jahre.
- Hochlastzeitfenster für 2023 - gültig ab: 01.01.2022
PDF | 459,4 KB
- Hochlastzeitfenster für 2022 - gültig ab: 01.01.2021
PDF | 451,5 KB
Ihr direkter Draht zu uns
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder benötigen Unterstützung? Unser kompetentes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung zu helfen. Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir sind stets erreichbar und kümmern uns um Ihre Anliegen schnell und zuverlässig.
Veröffentlichungspflichten nach VSBG
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: