Häufig gestellte Fragen zu Ihrer Energieversorgung

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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Services. Von der Zählerablesung bis zur Rechnung – wir haben die relevanten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Wählen Sie einfach Ihr Thema

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Direkte Antworten auf häufig gestellte Fragen

Oft gestellte Fragen

  • Ich wohne zur Miete, kann ich von Ihnen LausitzWärme beziehen?

    In der Regel kümmert sich Ihr Vermieter um die Wärmelieferung für Ihre Wohnung. Sprechen Sie diesen einfach darauf an.

  • Was ist die gasthermische Abrechnung?

    Als thermische Gasabrechnung bezeichnet man die Umrechnung der verbrauchten Gasmenge, die ursprünglich in Kubikmeter (m³) gemessen wird, in den Ihnen berechneten Verbrauch, der in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird.

  • Mein Gasanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen ?

    Ihre Gaslieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.

  • Mein Stromanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen?

    Ihre Stromlieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.

  • Gibt es spezielle Tarife für Wärmepumpen?

    Ja, die Stadtwerke bieten einen separaten Tarif an. Unser Kundenservice berät Sie gern.

  • Ich kann meine Rechung nicht begleichen. Was kann ich tun, damit ich nicht gesperrt werde?

    Warten Sie nicht auf eine Mahnung oder Sperrandrohung, sondern suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Kundenberater. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

  • Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?

    Hier finden Sie eine Musterrechnung mit entsprechender Erläuterung.

  • Was kann ich tun, wenn mein Verbrauch ungewöhnlich hoch ist?

    Die Richtwerte gewöhnlicher Verbräuche finden Sie in der Anlage zu Ihrer Rechnung. Wenn Ihr Verbrauch von diesen Richtwerten maßgebend abweicht, kann dies viele Ursachen haben, z.B.: 
    - falsch abgelesener oder errechneter Zählerstand,
    - Sie haben im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viel Strom verbraucht,
    -  neue Geräte im Haus und Garten (z.B. Trockner, Klimaanlagen, Aquarium, Poolpumpe, etc.),
    - Trocknungsmaßnahmen (z.B. Heizlüfter).

    Das können Sie tun:
    - Prüfen Sie auf der Rechnung, ob der Zählerstand korrekt ist und nehmen Sie selbst eine Ablesung vor. Erkennen Sie hier eine Abweichung, kommen Sie gern auf uns zu.
    -haben Sie neue Geräte im Einsatz oder Sondermaßnahmen wie beispielsweise Trocknung, ist der erhöhte Verbrauch plausibel. Nutzen Sie gern die Möglichkeit, den Abschlag flexibel anzupassen.
    - Für die grundsätzliche Überprüfung Ihres Stromverbrauches stehen Ihnen Institutionen wie Verbraucherzentralen oder Energieberater zur Verfügung.

  • Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?

    Voraussichtlicher Jahresverbrauch in kWh x Verbrauchspreis pro kWh + Grundpreis für ein Jahr. Diesen Betrag durch 12 Monate.
    Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie uns bei Abschluss Ihres Vertrages mitteilen bzw. den wir auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauches berechnen. Den 12. Abschlag vereinnahmen wir mit der Jahresrechnung.

  • Warum muss ich im Januar keinen Abschlag zahlen?

    Wir berechnen 11 Abschläge im Jahr, von Februar - Dezember. Im Januar erfolgt die Abrechnung des Vorjahres, dabei wird der Ausgleich der zuvor gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Energieverbrauch berechnet. Die Jahresrechnung kann dementsprechend ein Guthaben zum Ergebnis haben oder eine Nachzahlung. Diese wird i.d.R. zum Monatsende Januar ausgeglichen oder in Rechnung gestellt.

  • Ich habe im aktuellen Jahr eine Nachzahlung, trotzdem wird mein Abschlag verringert, warum?

    Der zukünftige Abschlag richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres und den jeweils aktuell gültigen Preisen. Im Falle einer Preissenkung kann es somit, trotz einer Nachzahlung, zu einem geringeren Abschlag als im Vorjahr kommen.

  • Ich bin Neukunde. Woher weiß ich, wie hoch mein Gasverbrauch ist?

    Sie finden Ihren Verbrauch in Ihrer letzten Jahresrechnung. Bezüglich des durchschnittlichen Gasverbrauchs können wir Ihnen nur Anhaltspunkte liefern, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt. Wie viele Personen leben im Haushalt? Wofür nutzen Sie das Gas? Wie sparsam heizen Sie? Wie modern und effizient sind die Installationen in Ihrem Haus und wie gut ist es gedämmt?
    Die Richtwerte gewöhnlicher Verbräuche finden Sie in der Anlage zu Ihrer Rechnung oder hier.

  • Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten am Telefon abgeschlossen, den möchte ich gerne widerrufen. Was kann ich dagegen machen?

    Bitte suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Kundenberater. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

  • Wie oft wird der Verbrauch abgerechnet?

    Wir berechnen Ihren Verbrauch einmal jährlich zum 31.12. mit der Jahresrechnung zu Beginn des Folgejahres. Davon abweichend erfolgen unterjährige Verbrauchsabrechnungen, wenn Sie ihren Lieferanten wechseln oder aus Ihrer Wohnung ausziehen.

  • Wo kann ich meine Adresse aktualisieren?

    Persönlich oder telefonisch in unserem Kundencenter, schriftlich oder in unserem Kundenportal.

  • Wofür ist die Stadtwerke Senftenberg zuständig?

    Die Stadtwerke Senftenberg haben folgendes Leistungsangebot:

    - Lieferant und Energiedienstleister für Strom, Gas und Wärme
    - Grundversorger für Strom und Gas
    - Ersatzversorger für Strom und Gas
    - Netzbetreiber für Strom und Gas
    - Messstellenbetreiber für Strom, Gas und Wärme
    - Betreiber des Fernwärmenetzes und der Erzeugungsanlagen

  • Ich habe meine Abrechnung erhalten und möchte gerne meine Kontoverbindung für die Auszahlung des Guthabens mitteilen, muss ich das in Papierform machen?

    Die Mitteilung der Bankverbindung für die Auszahlung des Guthabens muss, wie auch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Abbuchung), zwingend schriftlich erfolgen.

  • Welche Zahlungsmethoden akzeptiert die Stadtwerke Senftenberg?

    Übliche Zahlungsmethode und teilweise bei Sonderverträgen vorgegeben ist das SEPA-Lastschriftmandat. Darüber hinaus stehen Ihnen  Überweisung und Bareinzahlung (Kassenautomat) zur Verfügung.

  • Gibt es spezielle Ansprechpartner für Geschäftskunden?

    Unsere Kundenberater für Geschäftskunden finden Sie auf unserer Seite Ansprechpersonen.

  • Wo kann ich meinen Abschlag und meine Kontoverbindung anpassen?

    Persönlich oder telefonisch in unserem Kundencenter, schriftlich oder in unserem Kundenportal.

  • Wo kann ich meine Kontoverbindung anpassen?

    Persönlich in unserem Kundencenter, schriftlich oder in unserem Kundenportal.

  • Was bedeuten die Entgelte für das Netz, den Messstellenbetrieb und die Messung?

    Darin enthalten sind die Kosten für den Netzzugang, also die Erlaubnis bzw. Miete und den Transport der Energie zu Ihnen. Zum Netzzugang gehören unter anderem der Messstellenbetrieb, Engelt für Zähler und deren Instandhaltung, die Eichung und die Messung, besser bekannt als Ablesung. Die Netzengelte, die Kosten für den Messstellenbetrieb und für die Messung sind in Ihrer Stromlieferung meist direkt enthalten.

  • Was bedeutet Abrechnungszeitraum?

    Der Abrechnungszeitraum ergibt sich bei den Stadtwerken Senftenberg aus der Anzahl der Tage und Monate, in denen Sie Strom, Gas oder Wärme bezogen haben. Hierbei kann es sich um den Beginn des Kalenderjahres handeln oder um Ihren Einzugstermin. Das Ende wird durch das Kalenderjahr bestimmt.

  • Was passiert mit meinem Guthaben?

    Wenn den Stadtwerken Senftenberg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird das Guthaben direkt auf Ihr Konto überwiesen. Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, können Sie das Guthaben durch Mitteilung einer Kontoverbindung auf ein Konto gutschreiben lassen. (Die Mitteilung der Bankverbindung für die Auszahlung des Guthabens muss zwingend schriftlich erfolgen).

  • Kann ich Kunde werden, wenn ich außerhalb von Senftenberg wohne?

    Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten. Senden Sie Ihre konkrete Anfrage gern über unser Anfrageformular

  • Was ist unter Grundversorger und Grundversorgung zu verstehen?

    Grundversorger ist der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden. In den Strom und Gasnetzen der Stadtwerke Senftenberg sind die Stadtwerke Senftenberg auch der jeweilige Grundversorger. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden die keinen anderen gültigen Liefervertrag haben, mit Strom oder Gas zu beliefern.

    Dabei gelten die veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preise der Grundversorgung.

  • Was ist unter Ersatzversorger und Ersatzversorgung zu verstehen?

    Ein Ersatzversorger ist der örtliche Grundversorger. In den Strom und Gasnetzen der Stadtwerke Senftenberg sind die Stadtwerke Senftenberg auch der zuständige Ersatzversorger. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu übernehmen, wenn ein anderer Lieferant ausfällt oder nicht liefern kann. Damit ist eine unterbrechungsfreie Versorgung gewährleistet.

    Dabei gelten die veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung.

  • Was versteht man unter einem Netzbetreiber und einem Lieferanten?

    Ein Netzbetreiber betreibt das örtliche Verteilnetz. Der Lieferant beliefert seine Kunden mit Strom und/oder Gas unter Nutzung des örtlichen Verteilnetzes.

  • Auf meiner Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, der von dem abweicht, den ich auf meiner Ablesekarte eingetragen hatte. Wie ist das möglich?

    Möglich ist diese Abweichung durch Überschreitung des Ablesetermins, durch Meldung eines anderen Zählerstandes von Ihrem Lieferanten oder durch prozessuale Plausibilitätsprüfungen des Netzbetreibers. Erfordert die Höhe der Abweichung eine Überprüfung, gehen Sie gern auf Ihren Lieferanten zu.

  • Was ist der Arbeits- und was der Grundpreis?

    Der Arbeitspreis ist das verbrauchsabhängige Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde. Der Grundpreis ist ein von der verbrauchten Menge unabhängiger Preisbestandteil. Er beinhaltet meist die Aufwendungen für die Bereitstellung der Energie, Abrechnung und Messentgelt.

  • Meine Lebenssituation hat sich geändert und mein Abschlag ist zu hoch / niedrig. Was kann ich tun?

    Eine Anpassung Ihres Abschlags können Sie bequem online über unser Kundenportal vornehmen. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

  • Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Mahnung oder Sperrankündigung erhalten habe?

    Holen Sie die offene Zahlung unverzüglich nach. Ist Ihnen dies begründet nicht möglich, suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Kundenberater. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

  • Was kann ich tun, um eine Strom- oder Gassperrung zu vermeiden?

    Holen Sie die offene Zahlung unverzüglich nach. Ist Ihnen dies begründet nicht möglich, suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Kundenberater. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

  • Meine Bankdaten haben sich geändert. Wie kann ich die Änderung mitteilen?

    Eine Änderung Ihrer Bankdaten können Sie bequem online über unser Kundenportal vornehmen. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

  • Könnte durch den Wechsel des Versorgers eine Lücke in der Energieversorgung entstehen?

    Nein, eine Versorgungslücke kann durch einen Wechsel nicht entstehen. Ihr Grundversorger/Ersatzversorger sichert die lückenlose Versorung unaufgefordert ab.

  • Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung?

    Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) muss zwingend schriftlich erfolgen.

  • Was mache ich bei einem Todesfall?

    Wenden Sie sich mit der entsprechenden Vollmacht (Erbschein/Sterbeurkunde) und einem aktuellen Zählerstand persönlich oder schriftlich an unser Kundencenter.

  • Wie erfolgt die gasthermische Abrechnung?

    Multiplizieren Sie die verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert (diesen finden Sie auf Ihrer Abrechnung) und der Zustandszahl (diese ist auch auf Ihrer Abrechnung zu finden), so ergeben sich die verbrauchten kWh.

    Erdgasverbrauch in kWh = verbrauchte Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl

  • Was ist ein intelligentes Messystem (iMSys)?

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul. Es erfasst die Verbrauchsdaten und übermittelt diese an den Messstellenbetreiber. Verpflichtend ist der Einbau für Haushalte oder sonstige Verbraucher mit hohem Strombedarf (größer 6.000 kWh/a) oder einer leistungsstarken Solaranlage.

  • Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

    Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler der neben der Stromentnahme auch eine mögliche Stromeinspeisung und Leistungswerte anzeigen kann.

  • Ich möchte gerne eine Wallbox einbauen, wie beantrage ich diese?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Ich möchte gerne eine Wärmepumpe einbauen, wie beantrage ich diese?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Ich möchte gerne eine Solaranlage installieren, wie melde ich diese an?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Werden erneuerbare Energien durch Wegfall der EEG Umlage nicht mehr gefördert?

    Gemäß dem aktuellen EEG-Gesetz werden erneuerbare Energien weiterhin gefördert. Kontaktieren Sie gern einen Energieberater oder Installateur.

  • Was sind Netznutzungsentgelte?

    Netznutzungsentgelte, auch bekannt als Netzentgelte, sind Gebühren, die Strom und Gasnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze von den Nutzern erheben.

  • Wie schalte ich meinen neuen Zähler frei?

    Um Ihren neuen digitalen Stromzähler freizuschalten benötigen Sie eine PIN die Ihnen vom Messstellenbetreiber mitgeteilt wird.

  • Bieten Sie technische Unterstützung bei Problemen mit meiner Stromversorgung?

    Sehen Sie Gefahr in Verzug, wenden Sie sich an folgende Nummer 03573 63 19 2. Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, wenden Sie sich telefonisch an die 03573 7093-70 oder an kundenservice@stadtwerke-senftenberg.de

  • Mein Gaszähler soll ausgebaut werden, an wen kann ich mich wenden?

    Der Ausbau des Gaszählers obliegt dem zuständigen Gasnetzbetreiber. Befindet sich Ihr Gaszähler im Netzgebiet der Stadtwerke Senftenberg, kontaktieren sie gern die 03573 7093-70 oder senden Sie eine Mail an kundenservice@stadtwerke-senftenberg.de

  • E-Mobilität: Benötige ich einen separaten Zähler?

    Nein, grundsätzlich ist für die Nutzung einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos zu Hause kein separater Stromzähler erforderlich.

  • Wann muss ein Zähler gewechselt werden? Woran erkenne ich einen geeichten Zähler?

    Ein Stromzähler muss gewechselt werden, wenn die Eichfrist abgelaufen ist oder wenn ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist.

    Die Eichfrist beträgt:
    * 16 Jahre für analoge Stromzähler ("Ferraris-Zähler")
    * 8 Jahre für digitale Zähler.

    Die Eichgültigkeit ist an der Eich- bzw. Beglaubigungsmarke am Zähler erkennbar.

  • Warum wird mein Gasverbrauch in m³ gemessen und in kWh berechnet?

    Die Gasabrechnung wird in Kilowattstunden (kWh) ausgestellt, da der Energiegehalt des Gases abgerechnet wird und nicht die reine Menge an verbrauchten Kubikmetern (m³). Um von Kubikmetern in kWh umzurechnen, wird die Formel m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh verwendet.

    Erläuterung:
    Kubikmeter (m³): Die Maßeinheit für das Gasvolumen, das am Gaszähler abgelesen wird.
    Brennwert: Der Energiegehalt eines Kubikmeters Gas. Abhängig vom regionalen Gasnetz liegt der Brennwert zwischen 8,4 und 11,2 kWh pro m³ (L-Gas) bzw. 10 und 13,1 kWh pro m³ (H-Gas) und kann auf der Gasrechnung oder beim Netzbetreiber erfragt werden.

    Zustandszahl: Die Zustandszahl (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, der das Verhältnis zwischen dem Gasvolumen im Betriebszustand (tatsächlicher Messzustand) und dem Gasvolumen im Normzustand (standardisierte Bedingungen von 0°C und 1,01325 bar) angibt. Diese Zahl ist ebenfalls auf der Gasrechnung oder beim Netzbetreiber zu finden.

    Kilowattstunden (kWh): Die Maßeinheit für die gelieferte Energiemenge.

    Beispiel:
    Wenn Sie 10 Kubikmeter Gas verbraucht haben und der Brennwert 11 kWh/m³ und die Zustandszahl 0,95 beträgt, dann ergibt sich folgender Verbrauch in kWh:

    10 m³ * 11 kWh/m³ * 0,95 = 104,5 kWh

    Zusammenfassend: Die Umrechnung von m³ in kWh ist wichtig, um den tatsächlichen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Die Formel ist einfach, und die erforderlichen Daten (Brennwert und Zustandszahl) sind in der Regel auf der Gasrechnung oder beim Netzbetreiber erhältlich.

  • Warum ist mein neuer Zähler eine moderne Messeinrichtung?

    Die alten analogen Stromzähler ("Ferraris-Zähler") werden sukzessive ausgetauscht. Bis 2032 müssen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Messgeräten ausgestattet sein.

  • Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen und wer hat Zugriff darauf?

    Die moderne Messeinrichtung speichert lediglich Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Ihr aktueller Zählerstand ist wie bisher stets sichtbar, andere Stromverbrauchswerte (tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen) sind mittels eines PIN geschützt und daher nur für Sie zugänglich. Sie können diese Daten beispielsweise vor einem Auszug aus der Wohnung oder dem Haus auch löschen. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

  • An wen wende ich mich, um mein Haus an das Strom-, Gas- oder Fernwärmenetz anschließen zu lassen?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Zähler und Ablesung

Oft gestellte Fragen

  • Kann ich meinen Zählerstand online melden?

    Gern können Sie Ihren Zählerstand auf unserer Homepage unter https://kundenportal.stadtwerke-senftenberg.de/ online melden.

  • Ich wechsle meinen Strom- oder Gasanbieter. Muss ich meinen Zählerstand melden?

    Ja, bitte melden Sie uns den Zählerstand des letzten Vertragstages. So können wir Ihren Verbrauch korrekt berechnen und die Schlussrechnung  erstellen. Erfolgt keine Meldung, können wir Ihren Zählerstand nur hochrechnen.

  • Warum wurde mein Zählerstand geschätzt?

    Wenn wir zum Abrechnungsdatum keinen abgelesenen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Verbrauch hochrechnen.

  • Was bedeuten die Abkürzungen "HT" und "NT" auf meinem Stromzähler?

    "NT" steht für Niedertarif - hier wird der Stromverbrauch in den Schwachlastzeiten gemessen (meist nachts), "HT" bedeutet Hochtarifzeit und zählt den restlichen Verbrauch (meist tagsüber). Diese so genannten Zweitarifzähler zeigen also zwei Werte an, die Sie bitte beide ablesen und melden.

  • Wie lese ich den Zähler richtig ab?

    Zum Ablesen werden zwei Zahlen benötigt: der Zählerstand und die Zählernummer. Dabei ist es egal, ob es sich um einen digitalen oder analogen Zähler handelt. Die Zählernummer ist notwendig, um die verbrauchte Energie dem richtigen Gerät und damit der Verbrauchsstelle zuzuordnen. Der Zählerstand zeigt den Energieverbrauch an. Den Zählerstand lesen Sie nur vor der Kommastelle ab. Bei älteren Modellen ist der Bereich nach dem Komma häufig rot eingefärbt.

  • Was bedeutet 1.8.0 und 2.8.0?

    In diesem Fall handelt es sich um einen Zweirichtungszähler.
    Der Messwert 1.8.0 erfasst die Strommenge, die aus dem Stromnetz zu Ihnen geliefert wurde. Hiermit wird also ihr Stromverbrauch gemessen. Mit dem Messwert 2.8.0 wird die Strommenge gemessen, die von Ihnen in das öffentliche Netz eingespeist wurde (bei Erzeugungsanlagen, z.B. Photovoltaik). Hier wird also Ihre Stromeinspeisung gemessen.

  • Mein Netzbetreiber hat meinen Zählerstand bereits abgelesen. Muss ich trotzdem noch einmal ablesen?

    Ja, wenn sie eine Aufforderung zur Ablesung von uns als Lieferant erhalten, benötigen wir diesen zur Abrechnung und bitten um Ihre Rückmeldung.

  • Ich bin kein Kunde der Stadtwerke Senftenberg. Warum benötigen Sie meinen Zählerstand?

    In diesem Fall handelt es sich um die turnusmäßige Jahresablesung des Netzbetreibers. Diese ist für die Netznutzungsabrechnung gegenüber Ihrem Lieferanten erforderlich.

  • Das Abgabedatum meiner Ablesekarte ist abgelaufen. Kann / Soll ich die Ablesekarte noch bei Ihnen abgeben?

    Wenn Sie Ihren Ablesetermin verpasst haben, müssen wir Ihren Zählerstand rechnerisch ermitteln (Schätzung).

Tarife und Produkte

Oft gestellte Fragen

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung für die Lieferung von Strom, Gas oder Fernwärme?

    Die Stadtwerke Senftenberg rechnen alle Kunden zum Stichtag 31.12. ab. Sie erhalten Ihre Abrechnung im Januar des Folgejahres.

  • Ich bin Neukunde. Woher weiß ich, wie hoch mein Stromverbrauch ist?

    Sie finden Ihren Verbrauch in Ihrer letzten Jahresrechnung. Bezüglich des durchschnittlichen Stromverbrauchs können wir Ihnen nur Anhaltspunkte liefern, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt. Wie viele Personen leben im Haushalt? Wofür nutzen Sie den Strom? Wie sparsam verbrauchen Sie Strom? Wie modern und effizient sind die Geräte in Ihrem Haushalt?
    Die Richtwerte gewöhnlicher Verbräuche finden Sie in der Anlage zu Ihrer Rechnung.

  • Was ist Ökostrom und welche Unterschiede gibt es?

    Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mögliche Quellen für Ökostrom sind Sonne, Wind, Wasser oder auch Biomasse. Grundsätzlich enthält jede Stromlieferung in Deutschland einen gewissen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien. Im Strommix von Deutschland macht Ökostrom aktuell etwa die Hälfte aus.

  • Welche Tarifoptionen bieten Sie an?

    Unsere Produktpalette im Bereich Strom, Gas und Fernwärme finden sie hier

  • Bietet die Stadtwerke Senftenberg auch Ökostrom-Tarife an?

    Unser Ökostromprodukt "LausitzStrom Kristall" (für Haushaltskunden) finden Sie hier.

  • Wie werde ich über eine Preisanpassung informiert?

    Wir informieren Sie innerhalb der gesetzlichen/vertraglichen Fristen (in der Regel 6 bis 8 Wochen) vor einer Preisanpassung in Textform.

Alles zu Strom

Oft gestellte Fragen

  • Wann werde ich zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung beliefert?

    Wenn Sie bei uns Kunde sind und keinen anderweitigen Sondervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung.

  • Mein Stromanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen?

    Ihre Stromlieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.

  • Wie melde ich ein Balkonkraftwerk an?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Was ist ein intelligentes Messystem (iMSys)?

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul. Es erfasst die Verbrauchsdaten und übermittelt diese an den Messstellenbetreiber. Verpflichtend ist der Einbau für Haushalte oder sonstige Verbraucher mit hohem Strombedarf (größer 6.000 kWh/a) oder einer leistungsstarken Solaranlage.

  • Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

    Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler der neben der Stromentnahme auch eine mögliche Stromeinspeisung und Leistungswerte anzeigen kann.

  • Ich möchte gerne eine Wallbox einbauen, wie beantrage ich diese?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Ich möchte gerne eine Wärmepumpe einbauen, wie beantrage ich diese?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Ich möchte gerne eine Solaranlage installieren, wie melde ich diese an?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Werden erneuerbare Energien durch Wegfall der EEG Umlage nicht mehr gefördert?

    Gemäß dem aktuellen EEG-Gesetz werden erneuerbare Energien weiterhin gefördert. Kontaktieren Sie gern einen Energieberater oder Installateur.

  • Ich benötige einen Hausanschluss, wie beantrage ich diesen?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Was sind Netznutzungsentgelte?

    Netznutzungsentgelte, auch bekannt als Netzentgelte, sind Gebühren, die Strom und Gasnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze von den Nutzern erheben.

  • Wie schalte ich meinen neuen Zähler frei?

    Um Ihren neuen digitalen Stromzähler freizuschalten benötigen Sie eine PIN die Ihnen vom Messstellenbetreiber mitgeteilt wird.

  • Bieten Sie technische Unterstützung bei Problemen mit meiner Stromversorgung?

    Sehen Sie Gefahr in Verzug, wenden Sie sich an folgende Nummer 03573 63 19 2. Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, wenden Sie sich telefonisch an die 03573 7093-70 oder an kundenservice@stadtwerke-senftenberg.de

  • Rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage heute noch?

    Kontaktieren Sie für dieses Anliegen gern einen Energieberater.

  • Kann ich mit einer Solaranlage genug Strom für mich erzeugen?

    Kontaktieren Sie für dieses Anliegen gern einen Energieberater.

  • E-Mobilität: Benötige ich einen separaten Zähler?

    Nein, grundsätzlich ist für die Nutzung einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos zu Hause kein separater Stromzähler erforderlich.

  • Wann muss ein Zähler gewechselt werden? Woran erkenne ich einen geeichten Zähler?

    Ein Stromzähler muss gewechselt werden, wenn die Eichfrist abgelaufen ist oder wenn ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist.

    Die Eichfrist beträgt:
    * 16 Jahre für analoge Stromzähler ("Ferraris-Zähler")
    * 8 Jahre für digitale Zähler.

    Die Eichgültigkeit ist an der Eich- bzw. Beglaubigungsmarke am Zähler erkennbar.

  • Wie werde ich über einen Zählerwechsel informiert und wer führt diesen durch?

    Wenn bei Ihnen ein Zählerwechsel ansteht, werden Sie mittels Ankündigungsschreiben 3 Monate vorab von den Stadtwerken Senftenberg (zuständiger Messstellenbetreiber) informiert. Etwa 2 Wochen vor Zählerwechsel erhalten Sie eine Terminbenachrichtung. Außerdem informiert die Terminkarte, ob ein Monteur der Stadtwerke Senftenberg Ihren Zähler tauscht oder ein durch uns beauftragter Dienstleister den Tausch vornimmt.

  • Warum ist mein neuer Zähler eine moderne Messeinrichtung?

    Die alten analogen Stromzähler ("Ferraris-Zähler") werden sukzessive ausgetauscht. Bis 2032 müssen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Messgeräten ausgestattet sein.

  • Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen und wer hat Zugriff darauf?

    Die moderne Messeinrichtung speichert lediglich Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Ihr aktueller Zählerstand ist wie bisher stets sichtbar, andere Stromverbrauchswerte (tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen) sind mittels eines PIN geschützt und daher nur für Sie zugänglich. Sie können diese Daten beispielsweise vor einem Auszug aus der Wohnung oder dem Haus auch löschen. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

  • An wen wende ich mich, um mein Haus an das Strom-, Gas- oder Fernwärmenetz anschließen zu lassen?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Alles zu EEG & KWK-Anlagen

Oft gestellte Fragen

  • Wie melde ich ein Balkonkraftwerk an?

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage heute noch?

    Kontaktieren Sie für dieses Anliegen gern einen Energieberater.

  • Kann ich mit einer Solaranlage genug Strom für mich erzeugen?

    Kontaktieren Sie für dieses Anliegen gern einen Energieberater.

Alles zu Gas

Oft gestellte Fragen

  • Ich möchte gern den Sondervertrag LausitzGas Privat/Geschäft, was muss ich tun?

    Ihr Kundenberater unterbreitet Ihnen gern ein Angebot für diesen Sondervertrag. Wenn Sie dieses annehmen, beliefern wir Sie gern zu diesen Preisen und Bedingungen mit LausitzGas Privat/Geschäft.

  • Was ist die gasthermische Abrechnung?

    Als thermische Gasabrechnung bezeichnet man die Umrechnung der verbrauchten Gasmenge, die ursprünglich in Kubikmeter (m³) gemessen wird, in den Ihnen berechneten Verbrauch, der in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird.

  • Mein Gasanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen ?

    Ihre Gaslieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.

  • Wie erfolgt die gasthermische Abrechnung?

    Multiplizieren Sie die verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert (diesen finden Sie auf Ihrer Abrechnung) und der Zustandszahl (diese ist auch auf Ihrer Abrechnung zu finden), so ergeben sich die verbrauchten kWh.

    Erdgasverbrauch in kWh = verbrauchte Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl

  • Wer ist Grundversorger im Gasnetz der Stadtwerke Senftenberg?

    In den Strom- und Gasnetzen der Stadtwerke Senftenberg sind die Stadtwerke Senftenberg der jeweilige Grundversorger.

  • Mein Gaszähler soll ausgebaut werden, an wen kann ich mich wenden?

    Der Ausbau des Gaszählers obliegt dem zuständigen Gasnetzbetreiber. Befindet sich Ihr Gaszähler im Netzgebiet der Stadtwerke Senftenberg, kontaktieren sie gern die 03573 7093-70 oder senden Sie eine Mail an kundenservice@stadtwerke-senftenberg.de

  • Warum wird mein Gasverbrauch in m³ gemessen und in kWh berechnet?

    Die Gasabrechnung wird in Kilowattstunden (kWh) ausgestellt, da der Energiegehalt des Gases abgerechnet wird und nicht die reine Menge an verbrauchten Kubikmetern (m³). Um von Kubikmetern in kWh umzurechnen, wird die Formel m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh verwendet.

    Erläuterung:
    Kubikmeter (m³): Die Maßeinheit für das Gasvolumen, das am Gaszähler abgelesen wird.
    Brennwert: Der Energiegehalt eines Kubikmeters Gas. Abhängig vom regionalen Gasnetz liegt der Brennwert zwischen 8,4 und 11,2 kWh pro m³ (L-Gas) bzw. 10 und 13,1 kWh pro m³ (H-Gas) und kann auf der Gasrechnung oder beim Netzbetreiber erfragt werden.

    Zustandszahl: Die Zustandszahl (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, der das Verhältnis zwischen dem Gasvolumen im Betriebszustand (tatsächlicher Messzustand) und dem Gasvolumen im Normzustand (standardisierte Bedingungen von 0°C und 1,01325 bar) angibt. Diese Zahl ist ebenfalls auf der Gasrechnung oder beim Netzbetreiber zu finden.

    Kilowattstunden (kWh): Die Maßeinheit für die gelieferte Energiemenge.

    Beispiel:
    Wenn Sie 10 Kubikmeter Gas verbraucht haben und der Brennwert 11 kWh/m³ und die Zustandszahl 0,95 beträgt, dann ergibt sich folgender Verbrauch in kWh:

    10 m³ * 11 kWh/m³ * 0,95 = 104,5 kWh

    Zusammenfassend: Die Umrechnung von m³ in kWh ist wichtig, um den tatsächlichen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Die Formel ist einfach, und die erforderlichen Daten (Brennwert und Zustandszahl) sind in der Regel auf der Gasrechnung oder beim Netzbetreiber erhältlich.

Alles zu Fernwärme

Oft gestellte Fragen

  • Ich wohne zur Miete, kann ich von Ihnen LausitzWärme beziehen?

    In der Regel kümmert sich Ihr Vermieter um die Wärmelieferung für Ihre Wohnung. Sprechen Sie diesen einfach darauf an.

  • Gibt es spezielle Tarife für Wärmepumpen?

    Ja, die Stadtwerke bieten einen separaten Tarif an. Unser Kundenservice berät Sie gern.

LausitzGas Privat/Geschäft

Oft gestellte Fragen

  • Ich möchte gern den Sondervertrag LausitzGas Privat/Geschäft, was muss ich tun?

    Ihr Kundenberater unterbreitet Ihnen gern ein Angebot für diesen Sondervertrag. Wenn Sie dieses annehmen, beliefern wir Sie gern zu diesen Preisen und Bedingungen mit LausitzGas Privat/Geschäft.

Alles zu Grundversorgung

Oft gestellte Fragen

  • Wann werde ich zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung beliefert?

    Wenn Sie bei uns Kunde sind und keinen anderweitigen Sondervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung.

  • Wer ist Grundversorger im Gasnetz der Stadtwerke Senftenberg?

    In den Strom- und Gasnetzen der Stadtwerke Senftenberg sind die Stadtwerke Senftenberg der jeweilige Grundversorger.

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Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder benötigen Unterstützung? Unser kompetentes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung zu helfen. Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir sind stets erreichbar und kümmern uns um Ihre Anliegen schnell und zuverlässig.