Veröffentlichungspflichten Gas

Transparenz im Gasmarkt: Ihre Einsicht in die Veröffentlichungspflichten.

Erfahren Sie mehr über die Veröffentlichungspflichten im Bereich Gas und wie sie für Transparenz und Vertrauen sorgen. Unsere Übersicht erklärt, welche Informationen Netzbetreiber bereitstellen müssen und wie diese Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über Ihre Energieversorgung zu treffen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die bereitgestellten Daten zu Ihrem Vorteil.

Veröffentlichungspflichten nach GasNZV - 2023

Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Gasnetzzugangsverordnung (StromNZV) für 2023.

Historie Veröffentlichungspflichten nach GasNZV

Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) historisch für vergangenen Jahre.

Ihr direkter Draht zu uns

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder benötigen Unterstützung? Unser kompetentes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung zu helfen. Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir sind stets erreichbar und kümmern uns um Ihre Anliegen schnell und zuverlässig.

Veröffentlichungspflichten nach VSBG

Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB)

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

per Post:            Stadtwerke Senftenberg GmbH, Laugkstraße 13 - 15, 01968 Senftenberg
telefonisch:       Telefon: 03573 7093-0
per Telefax:       Telefax: 03573 7093-15
per E-Mail:         kontakt@stadtwerke-senftenberg.de
 
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
 
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon +49 (0) 30 2757240-0, Telefax 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage www.schlichtungsstelle-energie.de.
 
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.