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LausitzStrom Geschäft individuell plus

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Einfache Verwaltung

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Lokaler Service

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Tariftabelle

Preis ab 01. Januar 2025

NettoBrutto
Verbrauchspreis24,76 ct/kWh29,46 ct/kWhCent pro Kilowattstunde
Grundpreis219,24 €/Jahr260,90 €/JahrEUR/Jahr

Bruttopreise sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Weitere Informationen zum Produkt

Mindestvertragslaufzeit1 Jahr
VertragsverlängerungAutomatische Verlängerung um 1 Jahr (wenn nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt)
Kündigungsfrist2 Monate
ZahlungsweiseEinzugsermächtigung

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Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich ein individuelles Angebot für den LausitzStrom Geschäft individuell plus Tarif erstellen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Energieversorgung.

Direkte Antworten auf häufig gestellte Fragen

Oft gestellte Fragen

  • Was kann ich tun, wenn mein Verbrauch ungewöhnlich hoch ist?

    Die Richtwerte gewöhnlicher Verbräuche finden Sie in der Anlage zu Ihrer Rechnung. Wenn Ihr Verbrauch von diesen Richtwerten maßgebend abweicht, kann dies viele Ursachen haben, z.B.: 
    - falsch abgelesener oder errechneter Zählerstand,
    - Sie haben im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viel Strom verbraucht,
    -  neue Geräte im Haus und Garten (z.B. Trockner, Klimaanlagen, Aquarium, Poolpumpe, etc.),
    - Trocknungsmaßnahmen (z.B. Heizlüfter).

    Das können Sie tun:
    - Prüfen Sie auf der Rechnung, ob der Zählerstand korrekt ist und nehmen Sie selbst eine Ablesung vor. Erkennen Sie hier eine Abweichung, kommen Sie gern auf uns zu.
    -haben Sie neue Geräte im Einsatz oder Sondermaßnahmen wie beispielsweise Trocknung, ist der erhöhte Verbrauch plausibel. Nutzen Sie gern die Möglichkeit, den Abschlag flexibel anzupassen.
    - Für die grundsätzliche Überprüfung Ihres Stromverbrauches stehen Ihnen Institutionen wie Verbraucherzentralen oder Energieberater zur Verfügung.

  • Mein Stromanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen?

    Ihre Stromlieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.