Gas Grundversorgung

Sichern Sie sich mit unserer Grundversorgung für Gas eine verlässliche und faire Energieversorgung. Profitieren Sie von stabilen Preisen und einem Service, der auf Ihre Bedürfnisse eingeht.

Unsere Tarife für die Gas Grundversorgung im Überblick

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an

Sichern Sie sich jetzt Ihren individuellen Gastarif!

Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich ein individuelles Angebot für den LausitzGas Tarif erstellen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Energieversorgung.

Direkte Antworten auf häufig gestellte Fragen

Oft gestellte Fragen

  • Ich möchte gern den Sondervertrag LausitzGas Privat/Geschäft, was muss ich tun?

    Ihr Kundenberater unterbreitet Ihnen gern ein Angebot für diesen Sondervertrag. Wenn Sie dieses annehmen, beliefern wir Sie gern zu diesen Preisen und Bedingungen mit LausitzGas Privat/Geschäft.

  • Was ist die gasthermische Abrechnung?

    Als thermische Gasabrechnung bezeichnet man die Umrechnung der verbrauchten Gasmenge, die ursprünglich in Kubikmeter (m³) gemessen wird, in den Ihnen berechneten Verbrauch, der in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird.

  • Mein Gasanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen ?

    Ihre Gaslieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.

  • Wie erfolgt die gasthermische Abrechnung?

    Multiplizieren Sie die verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert (diesen finden Sie auf Ihrer Abrechnung) und der Zustandszahl (diese ist auch auf Ihrer Abrechnung zu finden), so ergeben sich die verbrauchten kWh.

    Erdgasverbrauch in kWh = verbrauchte Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl

  • Muss ich für die Stilllegung meines Gasanschlusses bezahlen?

    Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass die Erhebung von Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses nach § 9 NDAV nicht zulässig ist.

    Gegen dieses Urteil wurde Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig. Darüber hinaus werden gesetzliche Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erwartet.

    Bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage stellen wir für die Trennung von Gasanschlüssen und den Ausbau von Gaszählern derzeit keine Rechnungen aus.

    Sollte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG Oldenburg bestätigen und keine gesetzliche Neuregelung entgegenstehen, werden keine Kosten erhoben.

    Sollte hingegen rechtskräftig festgestellt werden, dass die Kosten vom Anschlussnehmer zu tragen sind, werden wir nach Abschluss der Maßnahme auf Sie zukommen und die entstandenen Kosten entsprechend in Rechnung stellen.

Ihr direkter Draht zu uns

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder benötigen Unterstützung? Unser kompetentes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung zu helfen. Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir sind zu unseren Servicezeiten persönlich für Sie da. Außerhalb der Servicezeiten hinterlassen Sie Ihre Nachricht gern telefonisch oder per E-Mail.